NRW-TARIF FAQ ALLGEM
Ja! Der bisherige VRR/VGN-Übergangstarif bleibt erhalten, wobei die Übergangsbeziehungen im VGN-Tarifgebiet nur auf dem Busweg anerkennt wird. Für den Schienenweg gilt ausnahmslos der NRW-Tarif.
Stand: 28.07.2008
Alle Angaben ohne Gewähr
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